D2-Visum Portugal: Der Leitfaden für Selbstständige und Gründer (2027)

Frederik Pohl
Aktualisiert: Oktober 15, 2026

Kurz gesagt: Das D2-Visum ist Portugals Aufenthaltsvisum für Selbstständige und Unternehmer aus Nicht-EU-Staaten. Es gibt zwei Wege: als Freiberufler mit einem Dienstleistungsvertrag oder einem schriftlichen Angebot eines Kunden in Portugal, oder als Unternehmer, der in Portugal investiert hat oder dafür Geld auf einem portugiesischen Konto bereithält. Eine gesetzliche Mindestinvestition gibt es nicht. Sie müssen aber Mittel für mindestens 12 Monate nachweisen, 2027 voraussichtlich 11.640 € für eine Person. Das Visum kostet 110 €, gilt vier Monate, und in dieser Zeit beantragen Sie bei der AIMA Ihren Aufenthaltstitel für zunächst zwei Jahre.

Portugal ist für Gründer attraktiv: Eine Firma ist an einem Tag gegründet, die Körperschaftsteuer sinkt seit 2025 Jahr für Jahr, und Lebensqualität und Sicherheit sind hoch. Gleichzeitig ist die Behördenrealität langsamer, als viele hoffen, und die Regeln für Familiennachzug und Staatsbürgerschaft wurden 2025 und 2026 verschärft. Wir erklären beides ehrlich.

Für wen ist das D2-Visum gedacht?

Wichtig vorab: Deutsche, Österreicher und Schweizer brauchen kein D2

Als EU-Bürger oder Schweizer dürfen Sie sich in Portugal frei niederlassen und selbstständig arbeiten. Sie registrieren sich nach drei Monaten bei der Gemeinde (Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia). Das D2-Visum betrifft Sie nur, wenn Sie oder Ihr Partner eine Staatsangehörigkeit außerhalb der EU haben, zum Beispiel als türkischer, ukrainischer, US-amerikanischer oder britischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland. Alles Weitere zur Anmeldung als EU-Bürger finden Sie in unserem Leitfaden Auswandern nach Portugal.

Die zwei Wege zum D2-Visum

Weg A: Selbstständige und Freiberufler. Sie brauchen einen Dienstleistungsvertrag oder ein schriftliches Angebot eines Auftraggebers in Portugal. Ist Ihr Beruf reglementiert, etwa als Architekt, Ingenieur, Anwalt oder Arzt, kommt die Bestätigung der zuständigen Berufskammer (Ordem) hinzu.

Weg B: Unternehmer und Investoren. Sie haben bereits in Portugal investiert oder halten Geld auf einem portugiesischen Konto bereit und erklären Ihre Investitionsabsicht. In der Erklärung nennen Sie Art, Höhe und Dauer der Investition. Das kann eine neue Firma sein, eine Niederlassung Ihres bestehenden Unternehmens oder die Beteiligung an einer portugiesischen Firma.

Rechtsgrundlage ist Artikel 89 des Ausländergesetzes (Lei 23/2007). Der Antrag läuft zweistufig: erst das Visum beim portugiesischen Konsulat, dann der Aufenthaltstitel bei der Migrationsbehörde AIMA in Portugal.

D2, D7, D8 oder StartUP Visa: Welches Visum passt?

Visum

Für wen

Entscheidend

D2

Selbstständige mit Kunden in Portugal, Gründer, Investoren

Vertrag/Angebot oder Investition bzw. Kapital in Portugal

D8

Remote-Arbeitende mit Arbeitgeber oder Kunden im Ausland

Einkommen von mindestens 4 Mindestlöhnen

D7

Rentner und Menschen mit passivem Einkommen

Regelmäßiges Einkommen (Rente, Mieten, Kapital)

StartUP Visa

Gründer innovativer Projekte

Aufnahme durch einen von IAPMEI zertifizierten Inkubator

Golden Visa

Große Kapitalanlagen

Investition ab 500.000 € (Fonds)

Unsere Faustregel aus der Praxis: Wenn Ihre Kunden fast alle außerhalb Portugals sitzen und Sie remote arbeiten, ist das D8 meist der einfachere Weg. Das D2 passt, wenn Ihr Geschäft in Portugal stattfindet.

Voraussetzungen für das D2-Visum

Gibt es eine Mindestinvestition?

Nein. Das Gesetz nennt keine Mindestsumme. Das Konsulat prüft aber, ob Ihr Plan und Ihr Geld überzeugen. Ein Geschäftsplan, der zeigt, wie Sie in Portugal Geld verdienen, ist in der Praxis unverzichtbar, auch wenn nicht jede Checkliste ihn ausdrücklich verlangt.

Zur Orientierung: Eine portugiesische GmbH (Lda.) kann rechtlich mit sehr wenig Stammkapital gegründet werden. Für ein glaubwürdiges D2 reicht das selten. Entscheidend ist, dass Startkapital und Lebenshaltung zusammen zum Vorhaben passen.

Nachweis der Existenzmittel

Sie müssen Mittel für mindestens 12 Monate nachweisen, berechnet auf Basis des portugiesischen Mindestlohns. Für Anträge 2027 gilt der Mindestlohn von 970 € (2026: 920 €).

Person

Anteil am Mindestlohn

12 Monate (Basis 2027)

Hauptantragsteller

100 %

11.640 €

Ehe- oder Lebenspartner

50 %

5.820 €

Je Kind

30 %

3.492 €

Ein Paar mit zwei Kindern kommt so auf rund 24.444 €. Diese Summe kommt zu Ihrem Investitionsbudget hinzu. Die Berechnungsgrundlage finden Sie beim Außenministerium (MNE).

Unterkunft

Sie müssen eine Unterkunft in Portugal nachweisen, idealerweise mit einem registrierten Mietvertrag über mindestens 12 Monate. Ferienwohnungen über Airbnb werden von vielen Konsulaten nicht akzeptiert. Eine Wohnung mit Mietvertrag, der beim Finanzamt gemeldet ist, ist auch später für den AIMA-Termin der sicherste Nachweis.

Welche Unterlagen brauche ich?

Jedes Konsulat hat eine eigene Checkliste, und die geht vor. Die Grundlage ist die Liste des MNE für Aufenthaltsvisa.

Für alle Antragsteller

  • Ausgefülltes Antragsformular und zwei Passfotos
  • Reisepass, mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig
  • Portugiesische Steuernummer NIF
  • Portugiesisches Bankkonto mit den nachgewiesenen Mitteln
  • Reisekrankenversicherung inklusive Rücktransport, in der Praxis für mindestens 6 Monate
  • Führungszeugnis aus dem Herkunftsland und jedem Land, in dem Sie länger als ein Jahr gelebt haben, mit Apostille
  • Einverständnis zur Abfrage des portugiesischen Strafregisters durch die AIMA
  • Nachweis der Unterkunft

Zusätzlich für Weg A (Selbstständige)

  • Dienstleistungsvertrag oder schriftliches Angebot eines Auftraggebers
  • Bei reglementierten Berufen: Bestätigung der Berufskammer

Zusätzlich für Weg B (Unternehmer)

  • Erklärung über Art, Höhe und Dauer der Investition
  • Nachweis der getätigten Investition oder der verfügbaren Mittel in Portugal
  • Geschäftsplan, bei bestehender Firma auch Handelsregisterauszug und Bilanzen

Ablauf: vom Antrag bis zur Aufenthaltskarte

  1. Vorbereitung (4–8 Wochen): NIF beantragen, Bankkonto eröffnen, Mittel überweisen, Wohnung mieten, Geschäftsplan schreiben, Dokumente apostillieren und übersetzen lassen.
  2. Visumantrag beim Konsulat: Antrag beim für Ihren Wohnsitz zuständigen portugiesischen Konsulat oder dessen Dienstleister (z. B. VFS Global). Das Konsulat holt Stellungnahmen der Sicherheitsbehörden ein. Die gesetzliche Frist für die Entscheidung beträgt 60 Tage.
  3. Einreise: Das Visum gilt vier Monate für zwei Einreisen. In der Regel steht der AIMA-Termin bereits auf dem Visum.
  4. Tätigkeit starten: Vor dem AIMA-Termin muss Ihre Tätigkeit formal beginnen. Das heißt: Firma gegründet, Tätigkeit beim Finanzamt und der Sozialversicherung angemeldet oder Vertrag unterschrieben.
  5. AIMA-Termin: Biometrie, Dokumentenprüfung, Antrag auf den Aufenthaltstitel. Die AIMA hat 90 Tage für die Entscheidung, in Ausnahmefällen 30 Tage mehr (Lei 62/2026).
  6. Aufenthaltskarte: Der erste Titel gilt zwei Jahre, danach wird er um jeweils drei Jahre verlängert. Nach fünf Jahren können Sie einen unbefristeten Titel beantragen.

Die gesetzlichen Fristen sind keine echten Wartezeiten. Termine bei Konsulaten und der AIMA schwanken stark. Planen Sie Puffer ein und buchen Sie nichts Unumkehrbares, bevor das Visum im Pass klebt.

Was kostet das D2-Visum?

Posten

Betrag (Stand 2026)

An wen

Visumgebühr

110 €

Konsulat (MNE)

Servicegebühr Visa-Center

je nach Land

z. B. VFS Global

Prüfung des Antrags auf Aufenthaltstitel

133,00 € (99,80 € mit Ermäßigung)

AIMA

Erteilung des Aufenthaltstitels

114,30 € (85,80 € mit Ermäßigung)

AIMA

Firmengründung „Empresa na Hora“

360 €

IRN

Steuerberater (Contabilista Certificado)

frei verhandelbar

monatlich

Hinzu kommen Übersetzungen, Apostillen, Versicherung und gegebenenfalls Anwalts- und Servicekosten. Die alte Visumgebühr von 90 € gilt seit März 2025 nicht mehr. Die AIMA passt ihre Gebühren jährlich an die Inflation an.

Familie: Wer darf mitkommen?

Seit der Reform des Ausländergesetzes (Lei 61/2025, in Kraft seit 23. Oktober 2025) gilt für den Familiennachzug in der Regel eine Wartezeit von zwei Jahren mit gültigem Aufenthaltstitel. Das D2 gehört nicht zu den Titeln, die davon befreit sind.

Es gibt wichtige Ausnahmen:

  • Minderjährige Kinder können ohne Wartezeit nachgeholt werden.
  • Der andere Elternteil dieser Kinder ebenfalls.
  • Paare ohne gemeinsame Kinder können nach 15 Monaten Aufenthalt nachziehen, wenn sie vor der Einreise mindestens 18 Monate zusammengelebt haben.

Nachziehende Familienmitglieder müssen an Integrationsmaßnahmen teilnehmen, etwa Portugiesischkurse. Für Kinder gilt die Schulpflicht. Unser Tipp: Wenn Sie als Paar ohne Kinder einreisen wollen und beide eine Nicht-EU-Staatsangehörigkeit haben, prüfen Sie, ob jeder ein eigenes Visum beantragen kann. Das ist oft schneller als der Nachzug.

Steuern für D2-Inhaber

Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Portugal lebt oder hier seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, ist in Portugal steuerlich ansässig. Die wichtigsten Punkte:

  • Körperschaftsteuer (IRC): 19 % im Jahr 2026, gesetzlich gesenkt auf 18 % für 2027 und 17 % für 2028. Kleine und mittlere Unternehmen zahlen 15 % auf die ersten 50.000 € Gewinn. Hinzu kann eine Gemeindeabgabe (Derrama) kommen.
  • Selbstständige (Recibos Verdes): Umsätze bis 15.000 € im Jahr können von der Mehrwertsteuer befreit sein. Sozialversicherungsbeiträge betragen 21,4 %, berechnet auf einen Teil der Einnahmen. Neue Selbstständige sind im ersten Jahr in der Regel beitragsfrei.
  • IFICI („NHR 2.0“): Das alte NHR-Programm gibt es für neue Antragsteller nicht mehr. Das Nachfolgeprogramm IFICI mit 20 % Einkommensteuer gilt nur für bestimmte Berufe und Tätigkeiten, etwa in zertifizierten Startups oder Forschung. Ein typischer Freiberufler mit D2 fällt meist nicht darunter.

Wir selbst bieten keine Steuerberatung an, arbeiten aber mit erfahrenen Steuerberatern zusammen, an die wir Sie gerne vermitteln.

Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft

Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt können Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen. Daran hat sich nichts geändert.

Für die portugiesische Staatsbürgerschaft gilt seit dem 19. Mai 2026 (Lei Orgânica 1/2026) eine längere Frist: zehn Jahre für die meisten Nicht-EU-Bürger, sieben Jahre für EU-Bürger und Bürger portugiesischsprachiger Länder. Die Frist zählt ab Ausstellung des ersten Aufenthaltstitels, nicht mehr ab Antragstellung. Viele ältere Artikel nennen noch fünf Jahre; das ist für neue Anträge überholt.

Unsere Tipps aus der Praxis

Ich lebe seit über 20 Jahren in Portugal und habe den Weg durch die Behörden selbst erlebt. Diese Punkte entscheiden aus unserer Erfahrung über Erfolg oder Frust:

  • Schreiben Sie den Geschäftsplan für Portugal, nicht für Ihr Heimatland. Portugiesische Preise, Gehälter und Kunden überzeugen. Eine Absichtserklärung eines portugiesischen Kunden wiegt mehr als zehn Seiten Marktanalyse.
  • NIF und Bankkonto zuerst. Ohne portugiesisches Konto kein Mittelnachweis in Portugal. Planen Sie dafür einige Wochen ein.
  • Achten Sie auf die Gültigkeit der Dokumente. Führungszeugnisse werden oft nur akzeptiert, wenn sie höchstens drei Monate alt sind. Wer zu früh bestellt, bestellt doppelt.
  • Mieten Sie langfristig und mit registriertem Vertrag. Der Vertrag dient für das Visum, für die AIMA und später für fast jede Behörde. Unser Mietservice sucht gezielt Wohnungen mit visumtauglichem Vertrag.
  • Nehmen Sie ab dem ersten Tag einen Steuerberater. In Portugal ist ein Contabilista Certificado für Firmen Pflicht. Fehler in den ersten Monaten kosten später Zeit bei der Verlängerung.
  • Rechnen Sie mit Geduld. Die AIMA hat ihre Rückstände abgebaut, aber Termine bleiben ein Engpass. Planen Sie Ihren Umzug so, dass ein paar Wochen Verzögerung kein Problem sind.

So unterstützen wir Sie

Pearls of Portugal begleitet seit 2010 Auswanderer und Unternehmer aus Porto heraus in ganz Portugal. Rund um das D2-Visum übernehmen wir:

  • NIF, Bankkonto und steuerliche Vertretung
  • Suche einer Mietwohnung mit visumtauglichem Vertrag
  • Prüfung Ihrer Unterlagen vor der Einreichung beim Konsulat
  • Zusammenarbeit mit unseren Partneranwälten für Geschäftsplan, Firmengründung und rechtliche Fragen
  • Begleitung zum AIMA-Termin und Unterstützung bei der Verlängerung
  • Kontakt zu Steuerberatern, Banken und Versicherungen

Die Visumentscheidung trifft allein der portugiesische Staat. Unser Ziel ist, dass Ihr Antrag vollständig, schlüssig und rechtzeitig vorliegt. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, oder lesen Sie zuerst unsere Übersicht Visa für Portugal.

Häufige Fragen zum D2-Visum

Was ist das D2-Visum in Portugal?

Das D2-Visum ist ein Aufenthaltsvisum für Nicht-EU-Bürger, die in Portugal selbstständig arbeiten oder ein Unternehmen gründen bzw. in eines investieren wollen. Es wird beim portugiesischen Konsulat beantragt und gilt vier Monate. In dieser Zeit beantragen Sie bei der AIMA einen Aufenthaltstitel für zunächst zwei Jahre.

Wie viel Geld brauche ich für das D2-Visum?

Eine gesetzliche Mindestinvestition gibt es nicht. Sie müssen aber Existenzmittel für 12 Monate auf Basis des Mindestlohns nachweisen: 2027 voraussichtlich 11.640 € für den Hauptantragsteller, plus 50 % für den Partner und 30 % je Kind. Dazu kommt das Kapital für Ihr Vorhaben, das zum Geschäftsplan passen muss.

Was kostet das D2-Visum?

Die Visumgebühr beträgt seit März 2025 110 €, zuzüglich einer eventuellen Servicegebühr des Visa-Centers. Für den Aufenthaltstitel verlangt die AIMA zusammen rund 247 € (Stand 2026), mit Ermäßigung rund 186 €. Übersetzungen, Apostillen, Versicherung und gegebenenfalls Beratung kommen hinzu.

Wie lange dauert das D2-Visum?

Das Konsulat hat gesetzlich 60 Tage für die Entscheidung, die AIMA danach 90 Tage für den Aufenthaltstitel, in Ausnahmefällen 120. In der Praxis sollten Sie von der Vorbereitung bis zur Aufenthaltskarte mit sechs bis zwölf Monaten rechnen.

Brauche ich als Deutscher ein D2-Visum?

Nein. Deutsche, Österreicher, Schweizer und alle anderen EU-Bürger dürfen in Portugal ohne Visum leben und selbstständig arbeiten. Sie registrieren sich nach drei Monaten bei der Gemeinde. Das D2 brauchen nur Familienmitglieder oder Partner mit einer Nicht-EU-Staatsangehörigkeit.

Kann ich mit dem D2-Visum meine Familie mitnehmen?

Ja, aber seit Oktober 2025 meist erst nach zwei Jahren Aufenthalt. Minderjährige Kinder und der andere Elternteil dieser Kinder können ohne Wartezeit nachziehen. Paare ohne gemeinsame Kinder können nach 15 Monaten nachziehen, wenn sie vorher mindestens 18 Monate zusammengelebt haben.

Was ist der Unterschied zwischen D2- und D8-Visum?

Das D2 ist für Selbstständige und Unternehmer, deren Geschäft in Portugal stattfindet. Das D8 ist für Menschen, die remote für Arbeitgeber oder Kunden im Ausland arbeiten, und verlangt ein Mindesteinkommen von vier portugiesischen Mindestlöhnen. Wer überwiegend ausländische Kunden hat, fährt mit dem D8 meist besser.

Muss ich vor dem Antrag schon eine Firma in Portugal gründen?

Für das Visum reicht die Investitionsabsicht mit Geld auf einem portugiesischen Konto. Vor dem AIMA-Termin muss Ihre Tätigkeit aber formal begonnen haben: Firma gegründet, Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet oder Vertrag unterschrieben.

Nach wie vielen Jahren bekomme ich mit dem D2 die portugiesische Staatsbürgerschaft?

Für Anträge ab dem 19. Mai 2026 brauchen die meisten Nicht-EU-Bürger zehn Jahre legalen Aufenthalt, EU-Bürger und Bürger portugiesischsprachiger Länder sieben Jahre. Die Frist zählt ab Ausstellung des ersten Aufenthaltstitels. Einen unbefristeten Aufenthaltstitel können Sie weiterhin nach fünf Jahren beantragen.

Muss ich Portugiesisch sprechen?

Für das Visum nicht. Für die Staatsbürgerschaft brauchen Sie aber nachgewiesene Portugiesischkenntnisse, und nachziehende Familienmitglieder müssen Sprachkurse besuchen. Im Alltag und mit Behörden öffnen Grundkenntnisse viele Türen.

Kann ich mit dem D2-Visum das IFICI-Steuerprogramm nutzen?

Nur in bestimmten Fällen. IFICI gilt für ausgewählte qualifizierte Tätigkeiten, etwa in zertifizierten Startups oder in Forschung und Entwicklung. Ein klassischer Freiberufler oder Kleinunternehmer fällt meist nicht darunter; lassen Sie das vorab von einem Steuerberater prüfen.

Frederik Pohl
Frederik Pohl, CEO
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