Golden Visa Portugal 2027: Lohnt es sich noch? Eine ehrliche Bilanz

Frederik Pohl
Aktualisiert: Oktober 15, 2026

Kurz gesagt: Das Golden Visa (offiziell ARI, Aufenthaltserlaubnis für Investitionen) gibt Nicht-EU-Bürgern ein Aufenthaltsrecht in Portugal, ohne dass sie hier leben müssen: Es genügen durchschnittlich sieben Tage pro Jahr. Seit Oktober 2023 zählen Immobilien nicht mehr als Investition. Der häufigste Weg ist heute ein Fonds mit mindestens 500.000 €, meist mit sieben bis zehn Jahren Laufzeit. Rechnet man Fondsgebühren, Behördengebühren und Anwälte zusammen, kostet das Visum für eine Person über fünf Jahre schnell 90.000 bis 135.000 €, bei Wartezeiten von oft mehr als einem Jahr. Für Menschen, die ohnehin nach Portugal ziehen wollen, gibt es fast immer günstigere Wege.

Unsere Erfahrung mit dem Golden Visa

Wir haben viele Kunden durch das Golden Visa begleitet, vor allem in den Jahren, als man dafür noch Immobilien kaufen konnte. Damals war die Rechnung einfach: Man investierte in eine Wohnung oder ein Haus, hatte einen greifbaren Wert und oft Mieteinnahmen. Diese Option gibt es für neue Anträge nicht mehr. Ohne sie muss man sich sehr genau überlegen, ob das Visum noch sinnvoll ist.

Deshalb ist dieser Leitfaden kein Verkaufsprospekt. Wir zeigen, was das Golden Visa heute kostet, wo die Risiken liegen und für wen es trotzdem passt.

Was ist das Golden Visa?

Das Golden Visa ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Investoren aus Nicht-EU-Staaten, geregelt in Artikel 90-A des Ausländergesetzes. Man beantragt es direkt bei der AIMA, ohne vorheriges Aufenthaltsvisum. Die Familie kann mit einbezogen werden.

Der größte Vorteil: Sie müssen nicht nach Portugal ziehen. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt sieben Tage im ersten Jahr und danach 14 Tage in jedem Zweijahreszeitraum. Mit dem Aufenthaltstitel können Sie im Schengen-Raum bis zu 90 von 180 Tagen ohne Visum reisen.

EU-Bürger, also auch Deutsche, Österreicher und Schweizer, brauchen kein Golden Visa.

Welche Investitionen gelten seit 2023?

Mit dem Gesetzespaket „Mais Habitação“ (Lei 56/2023) wurden Immobilienkäufe und reine Kapitaltransfers gestrichen. Heute gibt es fünf Wege:

Weg

Mindestbetrag

Anmerkung

Investmentfonds

500.000 €

Mindestens 60 % in portugiesische Unternehmen, Laufzeit mindestens 5 Jahre, keine Immobilien

Firmenkapital mit Arbeitsplätzen

500.000 €

Gründung oder Kapitalerhöhung, mindestens 5 Dauerarbeitsplätze für 3 Jahre

Forschung

500.000 €

An anerkannte wissenschaftliche Einrichtungen

Kultur und Kulturerbe

250.000 €

Spende/Transfer für künstlerische Produktion oder Denkmalpflege

Schaffung von Arbeitsplätzen

kein Mindestbetrag

Mindestens 10 Arbeitsplätze

Die Investition muss mindestens fünf Jahre gehalten werden und darf weder direkt noch indirekt in Immobilien fließen. In der Praxis wählen die meisten Antragsteller den Fondsweg.

Die Fonds: kein Selbstläufer

Golden-Visa-Fonds werden oft als bequeme Lösung verkauft. Meiner persönlichen Meinung nach sind sie das nicht automatisch. Sie parken 500.000 € für viele Jahre in einem Produkt, das Sie kaum kontrollieren können, und die Nettorenditen sind nach allen Kosten meist überschaubar.

Laufzeit: Ihr Geld ist lange gebunden

Das Gesetz verlangt mindestens fünf Jahre. Die meisten Fonds sind geschlossene Risikokapital- oder Private-Equity-Fonds mit sieben bis zehn Jahren Laufzeit, oft mit Verlängerungsoption für den Manager. Ein vorzeitiger Ausstieg ist in der Regel nicht möglich. Es gibt einige wenige offene Fonds mit täglicher Liquidität; sie sind die Ausnahme und haben eigene Risiken.

Welche Kosten auf Investoren zukommen

Kostenart

Typische Spanne

Was es bedeutet

Ausgabeaufschlag (Zeichnungsgebühr)

0–5 %, Median etwa 1,4 %

Einmalig beim Einstieg, bei 500.000 € also bis 25.000 €

Verwaltungsgebühr

0,5–2,5 % pro Jahr, Median etwa 1,8 %

Jährlich, oft auf das zugesagte Kapital; bei 1,8 % sind das 9.000 € pro Jahr

Erfolgsbeteiligung

meist 20 %, teils bis 25 %

Anteil des Managers an Gewinnen über einer Mindestrendite

Fondsinterne Kosten

variabel

Depotbank, Wirtschaftsprüfer, Verwaltung, Transaktionen; oft nicht in der Verwaltungsgebühr enthalten

Rücknahme- oder Ausstiegsgebühren

je nach Fonds

Bei vorzeitigem Ausstieg, falls überhaupt möglich

Die Spannen stammen aus einer Auswertung von 32 öffentlich einsehbaren Golden-Visa-Fonds (Stand Juni 2026). Prüfen Sie immer das Fondsdokument selbst: worauf die Gebühr berechnet wird, welche Kosten zusätzlich anfallen und wie die Erfolgsbeteiligung genau funktioniert.

Die Fonds werden von der portugiesischen Wertpapieraufsicht CMVM beaufsichtigt. Das schützt vor Missbrauch, aber nicht vor schlechter Performance.

Was kostet das Golden Visa insgesamt?

Behördengebühren der AIMA (pro Person, Stand 2026)

Gebühr

Präsenzantrag

Digitaler Antrag (−25 %)

Prüfung des Antrags

842,80 €

632,10 €

Erteilung des Aufenthaltstitels

8.418,90 €

6.314,20 €

Verlängerung (zzgl. Prüfgebühr)

4.210,30 €

3.157,73 €

Die Gebühren gelten für jedes Familienmitglied einzeln und werden jährlich im März an die Inflation angepasst. Offizielle Quelle: Gebührentabelle der AIMA.

Anwaltskosten

Für den gesamten Zyklus aus Erstantrag und Verlängerungen nennen Kanzleien für eine Familie meist 15.000 bis 50.000 €, zuzüglich 23 % Mehrwertsteuer. Diese Preise entsprechen aus unserer Sicht nicht immer dem tatsächlichen Aufwand, sondern sind historisch gewachsen, als das Golden Visa ein Premiumprodukt für Vermögende war. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie genau, was enthalten ist.

Rechenbeispiel: eine Person, Fondsweg, fünf Jahre

Posten

Betrag (ca.)

Ausgabeaufschlag 1,4 %

7.000 €

Verwaltungsgebühr 1,8 % über 5 Jahre

45.000 €

AIMA: Antrag, Erteilung, zwei Verlängerungen (Präsenz)

19.400 €

Anwalt inklusive Mehrwertsteuer

18.500–61.500 €

Summe ohne Erfolgsbeteiligung und Übersetzungen

ca. 90.000–133.000 €

Das ist eine vereinfachte Beispielrechnung, keine Prognose. Dazu kommen die Opportunitätskosten: Was würden die 500.000 € in derselben Zeit anderswo erwirtschaften? Ob der Fonds diese Kosten durch seine Rendite wieder hereinholt, kann niemand garantieren.

Wartezeiten: das größte Ärgernis

Wer im Internet nach Erfahrungen mit dem Golden Visa sucht, findet viele frustrierte Beiträge, und das zu Recht. Investoren haben ihr Geld fristgerecht eingezahlt und dann jahrelang auf ihre Karte oder ihre Verlängerung gewartet. Die Regierung hat Golden-Visa-Anträge bewusst ans Ende der Warteschlange gestellt. Meiner Meinung nach hat sich der Staat hier gegenüber Menschen, die ihm vertraut haben, nicht fair verhalten.

Inzwischen bewegt sich viel. Den riesigen Rückstau aus dem alten Verfahren der „manifestação de interesse“ hat die AIMA fast vollständig abgearbeitet: Laut Regierung waren im Oktober 2026 nur noch rund 5.000 von 445.000 Fällen offen. Die frei gewordenen Kapazitäten fließen jetzt in Familiennachzug und Golden Visa. Von den rund 46.000 offenen Golden-Visa-Fällen hatten zu diesem Zeitpunkt etwa 30.000 einen Termin, rund 6.000 waren entschieden (Portugal Resident, 7. Oktober 2026). Anträge laufen seit 2025 vollständig digital, Verlängerungen seit Februar 2026 über ein Online-Portal, und die AIMA hat ihr Personal von 723 auf 850 Mitarbeitende aufgestockt. Für neue Anträge nennen Anwälte in Lissabon derzeit 14 bis 18 Monate bis zur Karte.

Zwei neue Regeln verschärfen das Problem: Seit Lei 62/2026 gilt eine Verlängerung nicht mehr automatisch als genehmigt, wenn die AIMA nicht rechtzeitig entscheidet. Und seit der Reform der Staatsbürgerschaft zählt die Wartezeit bis zur ersten Karte nicht mehr für die Einbürgerung.

Staatsbürgerschaft: zehn statt fünf Jahre

Viele Golden-Visa-Investoren hatten vor allem den portugiesischen Pass im Blick. Seit dem 19. Mai 2026 (Lei Orgânica 1/2026) brauchen die meisten Nicht-EU-Bürger zehn Jahre legalen Aufenthalt, Bürger portugiesischsprachiger Länder sieben Jahre. Die Frist läuft ab Ausstellung des ersten Aufenthaltstitels. Rechnet man die aktuellen Wartezeiten hinzu, liegen zwischen Antrag und Pass für viele Investoren elf bis zwölf Jahre. Mehr dazu in unserem Artikel zur portugiesischen Staatsbürgerschaft.

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist weiterhin nach fünf Jahren möglich.

Für wen lohnt sich das Golden Visa noch?

Sinnvoll, wenn …

Eher nicht, wenn …

Sie ein Aufenthaltsrecht in der EU als „Plan B“ wollen, ohne umzuziehen

Sie ohnehin nach Portugal ziehen möchten

Sie die 500.000 € sieben bis zehn Jahre nicht brauchen

Sie das Kapital in den nächsten Jahren benötigen könnten

Sie Ihre Familie absichern wollen und Wartezeiten akzeptieren

Sie schnell einen Pass oder Wohnsitz brauchen

Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz bewusst nicht nach Portugal verlegen wollen

Sie in Portugal arbeiten oder gründen wollen

Wer nach Portugal ziehen möchte, dem raten wir vom Golden Visa eher ab. Mit dem D7-Visum für Rentner und Menschen mit passivem Einkommen, dem D8-Visum für Remote-Arbeit, dem D2-Visum für Selbstständige oder dem D3-Visum für Fachkräfte kommen Sie mit einem Bruchteil der Kosten zum gleichen Ziel. Ihr Geld bleibt frei, zum Beispiel für den Kauf einer eigenen Immobilie.

Steuern

Das Golden Visa macht Sie nicht automatisch in Portugal steuerpflichtig. Erst wer mehr als 183 Tage im Jahr hier lebt oder seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, wird steuerlich ansässig. Wie Fondserträge besteuert werden, hängt von Ihrem Wohnsitzland und dem Fonds ab. Das Steuerprogramm IFICI gilt nur für bestimmte berufliche Tätigkeiten, nicht für passive Investoren. Wir bieten keine Steuerberatung an, vermitteln aber gerne erfahrene Berater.

Unsere Tipps aus der Praxis

  • Rechnen Sie die Gesamtkosten, nicht nur die Mindestinvestition. Fondsgebühren, AIMA-Gebühren für jedes Familienmitglied und Anwaltskosten summieren sich.
  • Lesen Sie das Fondsdokument selbst. Laufzeit, Verlängerungsoptionen, Gebührenbasis und Ausstiegsregeln stehen dort, nicht in der Werbebroschüre.
  • Fragen Sie, wer an Ihrer Fondsauswahl verdient. Viele Vermittler und manche Kanzleien erhalten Provisionen von Fondsgesellschaften. Das ist legal, sollte Ihnen aber offengelegt werden, denn es beeinflusst die Empfehlung.
  • Planen Sie Wartezeiten ein. Reichen Sie Verlängerungen früh ein und behalten Sie Fristen im Blick.
  • Vergleichen Sie Anwaltsangebote. Die Preisunterschiede sind groß, der Aufwand oft nicht.

So unterstützen wir Sie

Wir arbeiten nicht mit Fonds und erhalten keine Provisionen von Fondsgesellschaften. Unsere Stärke liegt woanders: Seit 2010 begleiten wir Menschen, die tatsächlich nach Portugal ziehen, mieten oder kaufen. Ob mit Golden Visa oder über einen anderen Weg, dabei helfen wir Ihnen gerne:

  • Umzug nach Portugal: Wahl des passenden Visums und Begleitung durch den Prozess, siehe Auswandern nach Portugal
  • Mieten: Suche einer Wohnung oder eines Hauses mit visumtauglichem Mietvertrag über unseren Mietservice
  • Kaufen: unabhängige Suche, Prüfung und Verhandlung als Ihr Kaufmakler
  • Faire Anwälte: Vermittlung von Partneranwälten, deren Honorare zum tatsächlichen Aufwand passen
  • Erste Schritte: NIF, Bankkonto und steuerliche Vertretung

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch oder lesen Sie unsere Übersicht Visa für Portugal.

Häufige Fragen zum Golden Visa

Kann man für das Golden Visa in Portugal noch Immobilien kaufen?

Nein. Seit Oktober 2023 (Lei 56/2023) zählen Immobilienkäufe nicht mehr als Investition für neue Anträge. Auch Fonds dürfen weder direkt noch indirekt in Immobilien investieren. Bestehende Golden-Visa-Inhaber mit Immobilien können ihren Titel weiter verlängern.

Wie viel muss man für das Golden Visa investieren?

Für Fonds, Forschung und Firmenkapital mit fünf Arbeitsplätzen mindestens 500.000 €, für Kultur und Kulturerbe 250.000 €. Alternativ ist die Schaffung von zehn Arbeitsplätzen möglich. Die Investition muss mindestens fünf Jahre gehalten werden.

Was kostet das Golden Visa insgesamt?

Neben der Investition fallen AIMA-Gebühren an: 2026 rund 9.260 € pro Person für den Erstantrag und rund 5.050 € je Verlängerung (Präsenztarif). Hinzu kommen Fondsgebühren und Anwaltskosten von meist 15.000 bis 50.000 € plus Mehrwertsteuer pro Familie. Über fünf Jahre summiert sich das für eine Person schnell auf 90.000 bis 135.000 €.

Welche Kosten haben Golden-Visa-Fonds?

Typisch sind ein Ausgabeaufschlag von 0 bis 5 %, eine jährliche Verwaltungsgebühr von 0,5 bis 2,5 % (Median etwa 1,8 %) und eine Erfolgsbeteiligung von meist 20 % über einer Mindestrendite. Dazu kommen fondsinterne Kosten für Depotbank, Prüfung und Verwaltung.

Wie lange ist das Geld im Fonds gebunden?

Gesetzlich mindestens fünf Jahre, in der Praxis meist sieben bis zehn Jahre, weil die meisten Fonds geschlossene Risikokapitalfonds sind. Ein vorzeitiger Ausstieg ist in der Regel nicht möglich.

Wie lange dauert das Golden Visa?

Für neue Anträge nennen Anwälte derzeit 14 bis 18 Monate bis zur Karte. Ältere Fälle haben teils mehrere Jahre gewartet. Die AIMA arbeitet den Rückstau inzwischen spürbar ab: Im Oktober 2026 hatten rund 30.000 der 46.000 offenen Golden-Visa-Fälle einen Termin.

Muss ich mit dem Golden Visa in Portugal wohnen?

Nein, das ist der größte Vorteil. Es genügen sieben Tage im ersten Jahr und danach 14 Tage in jedem Zweijahreszeitraum.

Bekomme ich mit dem Golden Visa nach fünf Jahren den portugiesischen Pass?

Nein, nicht mehr. Seit dem 19. Mai 2026 brauchen die meisten Nicht-EU-Bürger zehn Jahre legalen Aufenthalt, Bürger portugiesischsprachiger Länder sieben Jahre, gezählt ab dem ersten Aufenthaltstitel. Nach fünf Jahren ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel möglich.

Lohnt sich das Golden Visa, wenn ich nach Portugal ziehen will?

In den meisten Fällen nicht. Wer umziehen möchte, kommt mit dem D7-, D8-, D2- oder D3-Visum deutlich günstiger zum Ziel und behält sein Kapital frei.

Brauchen EU-Bürger ein Golden Visa?

Nein. EU-Bürger, Schweizer und Bürger des EWR dürfen ohne Visum in Portugal leben. Das Golden Visa richtet sich nur an Nicht-EU-Bürger.

2 Kommentare

  1. Hi!

    My name is Ann.

    So, the request is:
    we plan to invest in real estate/funds for the purpose of obtaining a residence permit /permanent residence (and ideally citizenship) in one of the following countries: Austria, Hungary, Greece, Spain, Italy, Malta, Portugal.
    In this regard, we need a specialist who will help us choose the most optimal option and will provide legal support (in case the investor is a citizen of Russia).

    Waiting for your reply.

    Kind regards,
    Anna

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