Das D2-Visa für Portugal, auch bekannt als Unternehmervisum, soll Unternehmern, Freiberuflern und Selbstständigen aus Nicht-EU-Ländern eine Aufenthaltsgenehmigung verschaffen.
Damit das D2-Visa erteilt werden kann, müssen Sie in Portugal Investitionen tätigen oder nachweisen, dass Sie über finanzielle Mittel im Land verfügen. Dies gilt vor allem für Personen, die entweder ein neues Unternehmen in Portugal gründen oder eine Zweigstelle ihres bereits bestehenden Unternehmens eröffnen.
Mit dem D2-Visa können Sie die portugiesische Aufenthaltsgenehmigung beantragen und erhalten, die Ihnen erlaubt, ein Jahr lang im Land zu leben, zu wohnen und zu arbeiten. Diese Genehmigung kann zweimal um jeweils 2 Jahre verlängert werden, sofern der Antragsteller die Kontinuität seiner beruflichen Tätigkeit nachweist. Nach diesen ersten 5 Jahren des rechtmäßigen Aufenthalts können Sie die portugiesische Staatsbürgerschaft beantragen.
Für Freiberufler und freie Berufe:
Wenn Sie planen, Ihr Unternehmen nach Portugal zu bringen, werden die Gutachter die Bedingungen und das Potenzial des Beitrags des Unternehmens zum Land berücksichtigen. Sie müssen den Wert Ihres Unternehmens durch folgende Elemente nachweisen:
Der D2-Visumantrag wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen, wissenschaftlichen, technologischen und kulturellen Relevanz der Investition bewertet. Auch die Aussicht auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in Portugal wird zu Ihren Gunsten gewertet.
Die Prüfung des Antrags dauert im Durchschnitt 90 Tage. Mit dem D2-Visa können Sie sich 4 Monate lang in Portugal aufhalten. In dieser Zeit müssen Sie einen Termin bei der SEF vereinbaren, um eine gültige portugiesische Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Sie können das D2-Visa entweder im portugiesischen Konsulat Ihres Heimatlandes oder über das E-Visa Portal beantragen. Sie können dann einen Termin bei der SEF buchen, um interviewt zu werden und Ihre biometrischen Daten zu registrieren.
1. Einreichung des Visumantrags
2. Nachbereitung des Visumantrags
3. Dienstleistungen nach Erhalt des Visums
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